
Was erledige ich wo?
Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnungsberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Er wird nur ausgestellt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Zuständig für die Berechnung der Einkommensgrenzen und das Ausstellen der Bescheinigung ist das Amt für Wohnungswesen bei der Kreisverwaltung Viersen.
Bei der Gemeindeverwaltung Brüggen erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Gerne sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen behilflich. Außerdem werden die Anträge entgegen genommen und an die Kreisverwaltung weiter geleitet.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Einkommensnachweis
- Meldebescheinigung
Zuständig
Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
Telefon :+49 (0)2162 39-0
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!