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Baulandumlegung
Die Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zum Grundstückstausch, das in einem bestimmten Rahmen auch zwangsweise erfolgen kann.
Sinn und Zweck einer Umlegung
Durch die Neuordnung von bereits bebauten und unbebauten Grundstücken werden neue Grundstücke geschaffen, die sich nach Lage, Form und Größe sinnvoll nutzen lassen. Aus einer Vielzahl von ungünstig aufgeteilten Grundstücken können auf diese Weise nutzbare Bauplätze entstehen.
Zuständig ist ein Umlegungsausschuss, dem neben zwei Ratsvertretern ein Fachmitglied für Vermessungsfragen, ein Fachmitglied für die Bewertung von Grundstücken und ein Vorsitzender angehören. Die Geschäftsführung des Umlegungsausschusses obliegt einer Geschäftsstelle.
Zuständig
Dieter Dresen
Telefon :+49 (0)2163 5701-155
Fax :+49 (0)2163 5701-8155
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