
Was erledige ich wo?
Wohnungsbauförderung (Kreis Viersen)
Die Kreisverwaltung Viersen bewilligt Förderungsmittel des sozialen Wohnungsbaus für alle Kommunen im Kreisgebiet in Form von zinsgünstigen Baudarlehen und Aufwendungsdarlehen für Eigentumsmaßnahmen und Mietwohnungen. Sozialwohnungen werden daraufhin überwacht, ob die Mieter wohnberechtigt sind und ob die Mietpreisvorschriften eingehalten werden.
Weitere Informationen unter: www.kreis-viersen.de/wohnraumfoerderung
Zuständig
Kreis Viersen Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
Telefon :+49 (0)2162 39-0
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