
Was erledige ich wo?
Entwässerungstechnische Prüfung
Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen der Bauordnung Nordrhein-Westfalen, dem Baugesetzbuch, der Bebauungspläne, dem Landeswassergesetz und dem vorhandenen Kanalbestand wird über die im Bauantrag geplante Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Abwasseranlage entschieden.
Erforderliche Unterlagen
Amtlicher Lageplan mit eingezeichneter Entwässerungsanlage. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Bauantrages.
Zuständig
Marc Pollen
Telefon :+49 (0)2163 5701-154
Fax :+49 (0)2163 5701-8154
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!