
Was erledige ich wo?
Erschließungsbescheinigung
Die Erschließungsbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob ein Grundstück noch der Erschließungspflicht nach § 127 fortfolgende Baugesetzbuch, unterliegt. Diese Bescheinigung sollte vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt werden zumal sie oftmals bei Fremdfinanzierung von den Kreditinstituten gefordert wird. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein Kaufinteressent. Die Anfrage kann schriftlich oder auch telefonisch gestellt werden.
Gebühren
21,00 Euro
Zuständig
Ruben Seidel
Telefon :+49 (0)2163 5701-173
Fax :+49 (0)2163 5701-8173
EMail :Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!