
Was erledige ich wo?
Genehmigungsfreistellung
Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe einschließlich zugehöriger Nebengebäude wie zum Beispiel Garagen und Wintergärten, sind von der Baugenehmigungspflicht freigestellt, das heisst sie können auch ohne Genehmigung errichtet werden.
Bei folgenden Voraussetzungen reicht eine Vorlage an die Burggemeinde:
- Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.
- Seine Erschliessung ist gesichert.
- Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich rechtlichen Vorschriften.
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Erforderliche Unterlagen
Für die Vorlage gibt es ein amtliches Formular. Diesem sind die dort aufgeführten Unterlagen beizufügen. Es genügt, die Unterlagen einfach einzureichen.
Gebühren
50,00 Euro