
Was erledige ich wo?
Kanalhausanschluss
Die Kanalleitung vom Hauptkanal zum jeweiligen Grundstück bezeichnet man als Grundstücksanschluss oder auch Kanalhausanschluss. Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse sind vom Eigentümer zu tragen.
Ob ein Grundstücksanschluss schon von der Gemeinde im Zuge der Verlegung des Straßenkanals bis an die Grundstücksgrenze mit verlegt wurde, kann beim Technischen Bauamt erfragt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschluses bei der Gemeinde Brüggen mit einer Kostenübernahmeerklärung gestellt werden.
Dokumente & Onlinedienste
- Antrag auf Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage (PDF)
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Merkblatt Abwasserbeseitigung (PDF)
- Merkblatt für Bauherren/Hinweise der technischen Bauverwaltung (PDF)
Zuständig
Ursula Rixen
Telefon :+49 (0)2163 5701-156
Fax :+49 (0)2163 5701-8156
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Marc Pollen
Telefon :+49 (0)2163 5701-154
Fax :+49 (0)2163 5701-8154
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