In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
- Erdbestattung
- Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
- Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige nach § 16 des Bestattungsgesetzes (Angehörige)
- nicht vorhanden,
- nicht zu ermitteln,
- nicht auffindbar
oder
- kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
- veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen können Sie in der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofssatzung) im Ratsinformationssystem nachlesen.
Kontaktinformationen
Neben den unten angeführten Kontaktpersonen steht Ihnen der Friedhofsgärtner Daniel Huff zur Verfügung.