Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, am folgenden Werktag angezeigt werden. In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen diese Anzeige und nimmt Ihnen auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben ab.
Prozess
Sie können mit dem unten angeführten Antragsassistenten einen Sterbefall anzeigen.
Weitere Informationen zur Sterbeurkunde finden Sie unter der Dienstleistung Personenstandsurkunden, wo Sie zur Ausstellung einer Sterbeurkunde gerne den Urkundenbestellassistenten nutzen können.
Fristen
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
Für die Bestattung (Friedhofsverwaltung), für Rentenzwecke und für die Krankenversicherung erhalten Sie gebührenfreie Urkunden. Für weitere Ausfertigungen beträgt die Gebühr für die erste Urkunde 10 Euro und jede weitere gleichzeitig davon ausgefertigte Urkunde 5 Euro.
Voraussetzungen
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass
- Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Sterbefallanzeige des Krankenhauses
- Stammbuch der Familie oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 01.01.1958
- War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen
- Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen