Umgang mit Besuchern aus Risikogebieten
Hinweis für Übernachtungsbetriebe in der Burggemeinde Brüggen, wie mit Übernachtungsgästen zu verfahren ist, die aus Corona-Risikogebieten gem. den jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts anreisen. Hierzu gehören mittlerweile auch sämtliche Provinzen der Niederlande mit Ausnahme der Provinz Zeeland.
Nachstehend einige Informationen zum Umgang mit diesen Gästen auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung sowie Coronaeinreiseverordnung:
- Übernachtungsgäste aus Risikogebieten müssen ihren Aufenthalt in NRW beim Gesundheitsamt anmelden. Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen stellt hierfür ein entsprechendes Online-Formular bereit: https://formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/?5&releaseUserId=05166032-0002-0006&allowedLanguages&releaseID=5f2bf820c2dc2d3522a9b95d&releaseOrganizationID=05166032-0002&assistant=KFAS_Corona_Reiserueckkehrer_Einreisende&storable=true&fileUrl=https%253A%252F%252Fformulare-extern.de%253A443%252Fmetaform%252FForm-Solutions%252Fsid%252Fassistant%252F5f2bf820c2dc2d3522a9b95d&oID=05166032-0002&kdnr=05166032-0002
Sollten Gäste dem zustimmen, dürfen auch Vermieter die Anmeldung des Aufenthalts für diese mit Hilfe des Formulars vornehmen.
- Übernachtungsgäste aus Risikogebieten müssen gem. CoronaSchVO außerdem ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dieser Nachweis, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, muss ebenfalls über das o.g. Formular an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Sollten Übernachtungsgäste anreisen, die kein solches Zeugnis vorlegen können, müssen diese einen Termin bei einem mobilen Corona Untersuchungszentrum CUZ (bspw. in Kempen) vereinbaren. Die Terminvereinbarung erfolgt online unter https://cuz-nrw.com/ Selbstverständlich kann der Termin auch vorab, vor Anreise durch den Gast reserviert werden.