Luftbild von Baustelle für Neubau Kreisverkehrkreuzung B221/Borner Straße/Boisheimer Straße mit fertiggestellter rechten Kreisverkehrseite und Fahrbahn umgeben von dichtem, verschiedenartigen Baumbewuchs vereinzelt Autos auf der Straße, rechte Ecke unten Ausschnitt vom Tennisplatz, linke obere Ecke Ausschnitt von Einkaufsmeile auf der Borner Straße mit Fitnessstudio und Restaurant
Bauen & Umwelt

Inhalt

Aktuelle Planungen

Gerne können Sie sich über die aktuellen Planungen und Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung der Burggemeinde Brüggen informieren.

Möchten Sie zu den Planungen/Planverfahren Stellung nehmen, haben Sie Anregungen und Bedenken, wenden Sie sich bitte an die Burggemeinde Brüggen: Bürgermeister der Burggemeinde Brüggen, Klosterstraße 38 in 41379 Brüggen oder besuchen Sie persönlich das Planungsamt im Rathaus Brüggen - Eingang C, Zimmer 305/306 - während der Offenlegungszeiten (dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung. 

Zusätzlich können Sie auch digital Stellungnahmen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren abgeben. Die Burggemeinde nutzt hierfür Beteiligung NRW, wo Kommunen jeweils über eine individuelle Plattform verfügen. Alle Beteiligungen finden Sie im Beteiligungsportal der Burggemeinde Brüggen

Brü/15 „Weihersfeld“, Brü/15 A „Gewerbegebiet Weihersfeld – Ost“ (Teilüberarbeitung), Brü/41 „Gewerbegebiet Weihersfeld Süd“

Die Burggemeinde Brüggen beabsichtigt die Bebauungspläne Brü/15 „Weihersfeld“, Brü/15 A „Gewerbegebiet Weihersfeld – Ost“ (Teilüberarbeitung) einschließlich der 1. bis 5. Änderung und Brü/41 „Gewerbegebiet Weihersfeld Süd“ aufzuheben. Die Geltungsbereiche liegen im Ortsteil Brüggen. 

Unterlagen

Lärmaktionsplan, 4. Runde

Die Burggemeinde Brüggen erstellt derzeit den Lärmaktionsplan der 4. Stufe. Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG auf die erheblichen, zum Teil gesundheitsschädlichen Lärmbelastungen vor allem in Ballungsräumen reagiert. Ziel dieser Richtlinie, die mit den §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde, ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Belastung wurde durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten erfasst, die als Basis für die Erstellung der Lärmaktionspläne dienen, deren Aussagen und Umsetzung zu einer Verminderung des Lärms beitragen sollen.

Von der ersten Stufe war die Gemeinde Brüggen nicht betroffen. In der Stufe 2, in welcher Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. KFZ pro Jahr betrachtet wurden, war die Burggemeinde hingegen in Teilabschnitte der Hauptverkehrsstraße B 221 und L373 betroffen und verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Da sich methodisch und inhaltlich keine Unterschiede zwischen der Stufe 2 und 3 ergaben, wurde der Lärmaktionsplanes aus der Stufe 2 in der Stufe 3 lediglich überprüft und fortgeschrieben. Nun wurde die Lärmaktionsplanung in der Stufe 4 fortgeführt. Gegenüber der Stufe 2 und 3 haben sich dabei nahezu alle Richtlinien und Berechnungsverordnungen zum Lärmschutz auf EU- wie auch auf nationaler Ebene verändert. Eine Fortschreibung des alten Planes ist daher nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde basierend auf den neuen Richtlinien und Berechnungsverordnungen der Entwurf eines neuen Lärmaktionsplanes erarbeitet.

Im Gemeindegebiet sind die Straßenabschnitte der B 221 zwischen Brüggener Straße und dem südlichen Ortseingang von Genholt sowie zwischen Boisheimer Straße und südlicher Gemeindegrenze von einer Lärmbelastung betroffen.

Unterlagen

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