Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Europawahl 2024

Am Sonntag, den 09.06.2024, findet in Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Alle fünf Jahre werden die Europa-Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer und öffentlicher Wahl bestimmt.
Deutschland wählt 96 Abgeordnete. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Unionsbürgerinnen und -bürger

Wichtig ist jedoch, dass Wahlberechtigte nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, hierzu einen Antrag nach Anlage 2A zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 19.05.2024 an die Burggemeinde Brüggen stellen müssen. Wer dies bereits als Unionsbürgerin bzw.  Unionsbürger zu den letzten Europawahlen gemacht hat, wird von Amts wegen eingetragen.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger werden durch persönliche Anschreiben über ihr Wahlrecht im Bundesgebiet informiert.

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl

Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden

Deutsche im Ausland

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk der Burggemeinde Brüggen oder des Kreises Viersen wählen.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch über die Briefwahlbeantragung im Internet anfordern.

Wahlhelferportal

Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Bei Interesse können Sie sich gerne über das Wahlhelferportal der Burggemeinde Brüggen melden.

Kontaktdaten

Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an folgende Adresse

Burggemeinde Brüggen
Wahlamt
Klosterstraße 38
41379 Brüggen