Die Burggemeinde Brüggen arbeitet gemeinsam mit vielen weiteren Kommunen und der Charamel GmbH im Beteiligungsprojekt „Kommunaler Gebärdensprach-Avatar“ (KGA) an einer umfassenderen digitalen Teilhabe für gehörlose Menschen. Das Projekt unterstützt Kommunen, sowohl digital als auch barrierefrei mit gehörlosen Menschen zu kommunizieren und langfristig eine auf künstlicher Intelligenz basierte Übersetzung anzubieten.
Muttersprache für Gehörlose Menschen
Gehörlose Menschen haben oft Schwierigkeiten mit der deutschen Schriftsprache, da ihre Muttersprache die Deutsche Gebärdensprache ist. Durch das Projekt sollen digitale Barrieren abgebaut werden, indem es einen Gebärden-Avatar namens Livian entwickelt, der Inhalte der kommunalen Internetseite übersetzt und zugänglich macht. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Langfristig sollen die gesammelten Daten verwendet werden, um eine künstliche Intelligenz zu trainieren, die eigenständig Texte in Gebärdensprache übersetzen kann.
Gebärdensprach-Avatar der nächsten Generation
Die Charamel GmbH hat ein Verfahren entwickelt, mit dem qualitativ hochwertige 3D Avatar-Animationen erstellt werden können. Im Video sehen Sie den Gebärdensprach-Avatar Livian.
Livian - ein Gebärdensprach-Avatar der nächsten Generation from Charamel on Vimeo.
Was sagt der Avatar?
Hallo! Ich bin ein Gebärdensprach-Avatar der nächsten Generation. Zukünftig werde ich Texte in digitalen Anwendungen und Webseiten in Gebärdensprache übersetzen!
Verständlichkeit, Mimik, Gestik, kommunizierte Emotion, hochwertige Animation und Synchronität mit einem Realismus, der bisher nicht möglich war. Charamel hat ein Verfahren entwickelt, mit dem qualitativ hochwertige 3D Avatar-Animationen mit realistischer Anmutung erstellt werden können. Mit state-of-the art Technologien und Produktionsverfahren werden Schwächen der Verständlichkeit bisheriger Gebärdensprach-Avatare reduziert. Das Resultat: Verständlichkeit und Akzeptanz von Gebärdensprach-Avataren und diese sind fast kaum von "echten" Menschen zu unterscheiden.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Gebärdensprach-Avatar erläutert im aktuellen Video allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit:
Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Burggemeinde Brüggen und wurde zuletzt am 03.07.2023 aktualisiert.
Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot der Gemeinde Burggemeinde Brüggen , nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Die Gemeinde Burggemeinde Brüggen legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle Bürger sowie Nutzer.
Geltendes Gesetz
Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Gemeinde Burggemeinde Brüggen eine öffentliche Stelle. An welchen Bestimmungen orientieren wir uns beim Aufbau unserer Webseite und mobilen Anwendungen, um das Angebot barrierefrei zu gestalten?
Die Gemeinde Burggemeinde Brüggen orientiert sich an folgenden Bestimmungen: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aktuell ist diese Webseite mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 weitestgehend vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf *einer BIK-Bewertung*
Wann wurde die Einhaltung geprüft? Im Mai 2023
Nicht barrierefreie Inhalte
Der Stand der verwendeten Technik lässt eine lückenlose barrierefreie Gestaltung derzeit (noch) nicht zu.
Welche Inhalte und Funktionen sind nicht barrierefrei oder nur eingeschränkt zugänglich?
Einzelne PDF-Formulare, *Broschüren* und *andere downloadbare Dateien* sind gegebenenfalls nicht barrierefrei.
PDFs, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, werden schnellstmöglich durch barrierefreie PDF-Dokumente oder durch HTML-Inhalte ersetzt.
Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Die Überschriften-Struktur auf der Webseite wird nach und nach überprüft und überarbeitet.
Zusätzliche Hinweise
Unser Anspruch ist es, diese Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.
Barrieren melden und Feedback
Wenn Sie Anregungen haben, können Sie uns diese gern mitteilen.
Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren
Es wurde nach Ihrem Feedback an die Stadt keine zufriedenstellende Lösung gefunden?
Oder hat die Stadt Ihnen nicht in der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet?
Dann können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktieren.
Dort können Sie einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen.
Die Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle finden Sie in der *schriftlichen Erklärung zur Barrierefreiheit*
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.