Gerne können Sie sich über die aktuellen Planungen und Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung der Burggemeinde Brüggen informieren.
Möchten Sie zu den Planungen/Planverfahren Stellung nehmen, haben Sie Anregungen und Bedenken, wenden Sie sich bitte an die Burggemeinde Brüggen: Bürgermeister der Burggemeinde Brüggen, Klosterstraße 38 in 41379 Brüggen oder besuchen Sie persönlich das Planungsamt im Rathaus Brüggen - Eingang C, Zimmer 305/306 - während der Öffnungszeiten (dienstags von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung.
Zusätzlich können Sie auch digital Stellungnahmen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren abgeben. Die Burggemeinde nutzt hierfür Beteiligung NRW, wo Kommunen jeweils über eine individuelle Plattform verfügen. Alle Beteiligungen finden Sie im Beteiligungsportal der Burggemeinde Brüggen.
Bebauungsplan Bra/12c "Gewerbegebiet Holtweg Süd"
Durch den Bebauungsplan Bra/12c “Gewerbegebiet Holtweg Süd” soll ein Gewebegebiet und Mischgebiet im Übergangsbereich zur Wohnbebauung sowie einer Fläche für die Abwasserbeseitigung ausgewiesen werden.
Sehen Sie sich gerne für eine kurze Übersicht zum Planverfahren den folgenden Flyer an:
- Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterlagen
Flächennutzungsplan, 72. Änderung
Durch die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein Gewebegebiet und Mischgebiet im Übergangsbereich zur Wohnbebauung sowie einer Fläche für die Abwasserbeseitigung ausgewiesen werden.
Sehen Sie sich gerne für eine kurze Übersicht zum Planverfahren den folgenden Flyer an:
- Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterlagen
Bebauungsplan Brü/43 "Zwischen Borner Straße und Hagenkreuzweg"

ⓘ
Foto: Burggemeinde BrüggenDie Burggemeinde Brüggen möchte mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans Brü/43 "Zwischen Borner Straße und Hagenkreuzweg" eine langfristige Entwicklung in diesem Übergangsbereich zwischen Wohnen und Gewerbe sichern. In diesem Bereich haben sich im Laufe der Zeit Nutzungen etabliert, die nicht vollständig den ursprünglich festgelegten Planvorgaben entsprechen.
Ziel ist es, die bestehenden Wohn- und Gewerbenutzungen planungsrechtlich abzusichern, Unstimmigkeiten im bisherigen Planungsrecht zu beheben und eine städtebaulich geordnete Entwicklung entsprechend der heutigen städtebaulichen Anforderungen zu ermöglichen.
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025 nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterlagen
Bebauungsplan Bra/5a "Angenthoer Nord", 1. (vereinfachte) Änderung

ⓘ
Foto: Burggemeinde BrüggenDurch die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Bra/5a „Angenthoer Nord" sollen die Festsetzungen zur Zulässigkeit von Nebenanlagen angepasst werden. Darüber hinaus sollen die Regelungen zur Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassenüberdachungen und Wintergärten in die textlichen Festsetzungen aufgenommen werden. Außerdem sollen die Regelungen zur Gestaltung des Vorgartens als Festsetzung mit aufgenommen werden.
Die Änderung und Neufassung der textlichen Festsetzungen dient der Anpassung an zeitgemäße städtebauliche Anforderungen und schafft eine klare Grundlage für die Grundstücksgestaltung und -nutzung.
- Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.07.2025 bis einschließlich 25.08.2025 nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)