Gerne können Sie sich über die aktuellen Planungen und Beteiligungsverfahren in der Bauleitplanung der Burggemeinde Brüggen informieren.
Möchten Sie zu den Planungen/Planverfahren Stellung nehmen, haben Sie Anregungen und Bedenken, wenden Sie sich bitte an die Burggemeinde Brüggen: Bürgermeister der Burggemeinde Brüggen, Klosterstraße 38 in 41379 Brüggen oder besuchen Sie persönlich das Planungsamt im Rathaus Brüggen - Eingang C, Zimmer 305/306 - während der Öffnungszeiten (dienstags von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung.
Zusätzlich können Sie auch digital Stellungnahmen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren abgeben. Die Burggemeinde nutzt hierfür Beteiligung NRW, wo Kommunen jeweils über eine individuelle Plattform verfügen. Alle Beteiligungen finden Sie im Beteiligungsportal der Burggemeinde Brüggen.
81. Änderung des Flächennutzungsplanes
Durch die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes soll ein Gewerbegebiet mit Nutzungsbeschränkung sowie einer Grünfläche ausgewiesen werden Darüber hinaus sollen Teile der Grundstücke Gemarkung Bracht, Flur 11, Flurstück 706 und Gemarkung Bracht, Flur 23, Flurstück 386 als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.04.2025 bis einschließlich 28.05.2025 nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterlagen
Bra/38 "Zwischen Hubertusweg und B 221"
Durch den Bebauungsplan Bra/38 „Zwischen Hubertusweg und B 221“ soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet sowie eine Grünfläche zur Abschirmung des östlich angrenzenden Wohngebietes am Hubertusweg ausgewiesen werden.
- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.04.2025 bis einschließlich 28.05.2025 nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Unterlagen
Brü/6a "Born Süd - Borner Feld" (Überarbeitung), 7. Änderung
Durch den Bebauungsplan Brü/6a „Born Süd – Borner Feld“ (Überarbeitung), 7. Änderung soll die Erweiterung des Baufensters für eine Neubebauung an die Bestandsbebauung auf dem Grundstück Borner Feld 39 ermöglicht werden.
- förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.04.2025 bis einschließlich 28.05.2025 § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
- förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)