Eine der hoheitlichen Aufgaben der Gemeinde ist es u.a. Planungsrecht zu schaffen. Die Gemeinde ist verpflichtet, Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist" (§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch). Zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung stellt die Bauleitplanung das wichtigste Planungsinstrument der Gemeinde dar. Durch sie wird die bauliche und sonstige Nutzung der privaten und öffentlichen Grundstücke einer Gemeinde vorbereitet und geleitet.
Planungsebenen und Planarten
Die Raumplanung findet in Deutschland auf verschiedenen Planungsebenen statt. Auf den drei Ebenen (Bund, Land, Kommune) gibt es verschiedene Aufgaben- und Kompetenzverteilungen, die mit ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten erfüllt werden.
Auf Bundesebene gibt es das Raumordnungsgesetz (ROG), das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Damit wird der raumordnungspolitische Orientierungsrahmen für ganz Deutschland und die Grundsätze der Raumordnung festgelegt.
Die Landesplanung ist die Ebene unterhalb des Bundes. Jedes Land verfügt über ein eigenes Landesentwicklungsprogramm (LEPro) oder ein Landesentwicklungsplan (LEP). Hierdurch werden die bundesweit geltenden Ziele sowie Leitlinien konkretisiert und vertraulich gemacht. In Nordrhein-Westfalen dient der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) dazu, das Landesgebiet Nordrhein-Westfalens als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern. Informationen zum gültigen Landesentwicklungsplan finden Sie auf der Internetseite vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
Regionalplan
Neben der Landesplanung gibt es für definierte Teilräume Regionalpläne. Der Regionalplan legt auf Grundlage des Landesentwicklungsplans die regionalen Ziele der Raumordnung für die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen der Region fest. Der Regionalplan wird von der Regionalplanungsbehörde – der Bezirksregierung Düsseldorf – erarbeitet und vom Regionalrat für den Regierungsbezirk aufgestellt.
Die im Regionalplan festgelegten Ziele der Raumordnung zur Siedlungs-, Freiraum und Infrastruktur sind bindend für die kommunalen Planungen. So legt der Regionalplan beispielsweise die Bereiche für die kommunale Siedlungsentwicklung fest und regelt, wo der Freiraum vor Inanspruchnahmen durch andere Nutzungen oder Versiegelungen zu schützen ist. Jeder Bauleitplan, also Bebauungsplan und Flächennutzungsplan, muss sich an die Ziele der Raumordnung anpassen.
Für weitere Informationen zum Regionalplan Düsseldorf besuchen Sie die Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf.
18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) (Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen) – Beteiligung gemäß § 9 Absatz 2 ROG in Verbindung mit § 13 LPlG
Zentraler Anlass für die geplante Regionalplanänderung sind Erfordernisse des Klimaschutzes und der Energiewende sowie geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, die einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien, hier insbesondere der Windenergienutzung, vorsehen.
Vor diesem Hintergrund wird die 18. Regionalplanänderung voraussichtlich in vielen Kommunen Auswirkungen auf Rechtsfolgen bisheriger bauplanungsrechtlicher Windenergiekonzepte und deren etwaigen Ausschluss einer Windenergienutzung außerhalb bestehender Windenergieausweisungen haben.
Gemäß § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 7 Raumordnungsgesetz (ROG) beteiligt die planändernde Stelle die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig und gibt ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht. Dazu sind die vorgenannten sowie weitere nach Einschätzung der planändernden Stelle zweckdienliche Unterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet zu veröffentlichen.
Die Planunterlagen können in der Zeit
vom 19. Juli 2024 bis einschließlich zum 29. August 2024 (Veröffentlichungsfrist)
online über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen „Beteiligung NRW“ unter der Adresse https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007536 unter dem Titel
18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)
eingesehen werden. Die Änderungen für das Gebiet der Burggemeinde Brüggen sind bei den Anlagen jeweils unter Teil 3, Blatt 17 einzusehen.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist der umfassende gemeindliche Entwicklungsplan. Aus ihm ist die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet erkennbar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurechte schafft. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Gemeindegebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industrieflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. ausgewiesen sind. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für Bürgerinnen und Bürger. Bebauungspläne müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein.
Der Flächennutzungsplan der Burggemeinde Brüggen ist seit 1978 rechtswirksam. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener und laufender Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen und Erfordernisse angepasst. Aus dem Flächennutzungsplan lässt sich zum Beispiel ablesen, welche Aussichten bestehen, dass aus einem Grundstück künftig Bauland wird.
Sehen Sie sich gerne den rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Burggemeinde Brüggen an (Stand 25.07.2023).
Letzte Änderungen des Flächennutzungsplanes
Nachfolgend werden die letzten Flächennutzungsplanänderungen der Burggemeinde Brüggen abgebildet.
Änderung | Ortsteil | Bestandteil der Änderung | Rechtswirksamkeit | Dokumente |
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74. Änderung | Brüggen | Darstellung eines Sondergebietes „Sport, Freizeit, Gastronomie, Erholung, Beherbergung“ | 07.06.2023 | |
68. Änderung | Brüggen | Umwandlung SO-Gebiet "Glashausbetriebe" Deichweg in Wohnbaufläche | 18.02.2022 | |
71. Änderung | Bracht | Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses | 24.12.2021 | |
70. Änderung | Bracht | Entwicklung von Gemeinbedarfsflächen im Umfeld des Hauses St. Franziskus südlich Mevissenfeld | 06.09.2019 | |
69. Änderung | Brüggen | Darstellung eines Sondergebietes Hotel | 14.06.2019 | |
55. Änderung | Bracht | Darstellung einer Verbindungsstraße sowie Ausweisung von Ausweisung von Ausgleichsflächen | 14.06.2019 | |
67. Änderung | Brüggen | Erweiterung einer gewerblichen Baufläche mit Ausgleichsflächen an der Lüttelbrachter Straße | 20.07.2018 | |
66. Änderung | Brüggen | Umwandlung industrieller und gewerblicher Bauflächen an der Borner Straße | 11.05.2017 | |
65. Änderung | Brüggen | Ausweisung des SO-Gebietes Sport und Freizeit an der St.-Barbara-Straße | 11.05.2017 |
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er wird für kleinere Teilgebiete aufgestellt und regelt verbindlich die Art und das Maß der baulichen Ausnutzung für die Grundstücke sowie die überbaubaren Grundstücksflächen in seinem Geltungsbereich. Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, Geschossigkeit und Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüber hinaus kann die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren und ist daher für Bauwillige sowie Eigentümerinnen und Eigentümer besonders wichtig.
In der Burggemeinde Brüggen sind insbesondere weite Teile der bebauten Ortskerne durch Bebauungspläne abgedeckt.
Informieren Sie sich gerne über die aktuellen Beteiligungsverfahren.
Schauen Sie sich gerne nachstehend die letzten Änderungen zu den Bebauungsplänen an.
Alle Bebauungspläne der Burggemeinde Brüggen stehen außerdem im Geoportal Niederrhein und im Bauportal.NRW zum Download zur Verfügung.
Bebauungspläne Brüggen
Nachfolgend stehen Ihnen die in den letzten Jahren rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne aus dem Ortsteil Brüggen- ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zur Verfügung.
Bebauungsplan | Aufstellung/Änderung | Datum Rechtskraft | Dokumente |
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Brü/09b "In der Haag/Burgwall" | 1. Änderung und Ergänzung | 21.12.2017 | |
Brü/09b "In der Haag/Burgwall" | 2. Änderung | 02.03.2023 | |
Brü/11a "Am Birnbaum Ost" | 2. Änderung | 15.10.2021 | |
Brü/11a "Am Birnbaum Ost" | 3. (vereinfachte) Änderung | 15.04.2022 | |
Brü/16 "In der Stieg" | 6. Änderung | 02.10.2020 | |
Brü/31 "Am Lendermannskamp" (Überarbeitung) | 1. Änderung und Ergänzung | 20.07.2018 | |
Brü/32 "Heide Camp" | 1. Änderung und Ergänzung | 11.05.2017 | |
Brü/32 "Heide Camp" | 3. Änderung | 07.06.2023 | |
Brü/39 "Am Eichenweg" | Aufstellung | 16.10.2022 | |
Brü/44 "Sondergebiet Nahversorgung nördlich der Borner Straße“ (66. Änderung FNP) | Aufstellung | 11.05.2017 | |
Brü/45 "Wohnpark südlich der Borner Straße“ (66. Änderung FNP) | Aufstellung | 21.12.2017 | |
Brü/45 "Wohnpark südlich der Borner Straße" | 1. Änderung und Ergänzung | 15.10.2021 | |
Brü/47 "Sondergebiet-Gebiet Hotel am Westring" | Aufstellung | 14.06.2019 | |
Brü/48 "Deichweg" | Aufstellung | 13.05.2022 |
Bebauungspläne Bracht
Nachfolgend stehen Ihnen die in den letzten Jahren rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne aus dem Ortsteil Bracht - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zur Verfügung.
Bebauungsplan | Aufstellung/Änderung | Datum Rechtskraft | Dokumente |
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Bra/2b "Op de Haag" (Überarbeitung) | 1. (vereinfachte) Änderung | 02.10.2020 | |
Bra/5b "Angenthoer Süd" | 9. Änderung | 05.02.2021 | |
Bra/10 "Östlicher Ortskern" | 6. Änderung | 23.11.2017 | |
Bra/11b "Ortskern Bracht/Neustraße" (Neubearbeitung) | 4. Änderung | 12.10.2017 | |
Bra/11d "Ortskern Bracht - Zwischen Neustraße und Marktstraße" | 2. Änderung | 15.10.2021 | |
Bra/12b "Gewerbegebiet Holtweg" | Aufstellung | 06.07.2018 | |
Bra/14 "Industriegebiet Stiegstraße" (Christenfeld) | 6. Änderung und Ergänzung (Prefab) | 14.06.2019 | |
Bra/18 "Im Holtfeld" | Aufstellung | 14.03.2024 | |
Bra/25 "Verbindungsstraße Heidhausen - Industriegebiet Stiegstraße“ (55. Änderung FNP) | Aufstellung | 14.06.2019 | |
Bra/32 " Am Haus St. Franziskus" | Aufstellung | 06.09.2019 | |
Bra/34 "Feuerwehrwache Bracht" (72. Änderung FNP) | Aufstellung | 24.12.2021 |
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Bebauungspläne Born
Nachfolgend stehen Ihnen die in den letzten Jahren rechtskräftig gewordenen Bebauungspläne aus dem Ortsteil Born - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - zur Verfügung.
Bebauungsplan | Aufstellung/ Änderung | Datum Rechtskraft | Dokumente |
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Brü/12a "Im Hustenfeld" (Teilüberarbeitung) | 2. (vereinfachte) Änderung | 12.10.2017 |
Rechtskräftige Satzungen nach BauGB
Neben dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne) bieten die sogenannten Innen- und Außenbereichsatzungen (städtebauliche Satzungen) nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB) weitere Möglichkeiten, die städtebauliche Entwicklungen zu steuern.
Für bebaute Bereiche kann innerhalb wie außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durch die Gemeinde eine Satzung erlassen und damit Wohnbaurecht geschaffen oder aber erleichtert werden.
Beide Satzungen können auch nähere Bestimmungen über die Zulässigkeit von Gebäuden oder/und Nutzungen enthalten. Darüber hinaus führt die Außenbereichssatzung erst dazu, dass bestimmte Flächen, welche aufgrund ihrer Außenbereichslage eigentlich nicht bebaubar sind, dennoch für eine Bebauung in Frage kommen könnten.
In der Burggemeinde Brüggen gibt es folgende Innen- und Außenbereichssatzungen: