Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
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Burggemeinde Brüggen führt Hundebestandsaufnahme durch

Veröffentlicht am: 04.04.2024

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden, erhebt auch die Burggemeinde Brüggen eine jährliche Hundsteuer. 

Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 78,00 € pro Hund. Entsprechend mehr müssen Hundehalter für zwei oder mehr Hunde bezahlen. Für Hunde gefährlicher Rassen beträgt die Hundesteuer 660,00 € pro Jahr.

Leider wird immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung Ihrer Hunde nachkommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit führt die Gemeinde in regelmäßigen Abständen eine Hundebestandsaufnahme durch.

Zur Vermeidung von Bußgeldern von bis zu 1.000,00 € wird jedem Hundehalter, der die Anmeldung des Hundes noch nicht vorgenommen hat, empfohlen dies schnellstmöglich nachzuholen. Die Anmeldung kann digital auf der Internetseite oder persönlich im Rathaus ausgefüllt werden.

Bei Fragen gibt das Steueramt der Burggemeinde gerne Auskunft.

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