Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Förderung durch die „Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen“

Veröffentlicht am: 07.07.2025

Die Stiftung unterstützt Projekte und damit das Engagement von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Nordrhein-Westfalen, die sich für eine nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz sowie globale Gerechtigkeit einsetzen. Ziel ist es, die Verbindung von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit zu fördern. Gefördert werden insbesondere Projekte mit folgenden Themenschwerpunkten:

  • Umweltbildung und -kommunikation
  • Maßnahmen zum Klima- und Ressourcenschutz
  • Projekte zur nachhaltigen Entwicklung auf lokaler, nationaler oder internationaler Ebene
  • Förderung von nachhaltigem Konsum und Produktion
  • Unterstützung von Bildungs-, Informations- und Vernetzungsprojekten

Die Stiftung fördert ausschließlich Aktivitäten, die innerhalb eines klar umrissenen Projektes stattfinden. Es können beispielhaft folgende Aktivitäten gefördert werden:

  • Erstellung und Erprobung von Informations- und Bildungsmaterialien,
  • Durchführung von Bildungs- und Informationsveranstaltungen
  • Projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit
  • Beteiligungs- und Dialogprozesse, Vernetzung und Bündnisbildung
  • Entwicklung von Konzepten und Recherchearbeiten, die für die Umsetzung komplexerer Projektaktivitäten notwendig sind
  • Anschaffungen, etwa von Geräten, die für die geplanten Maßnahmen notwendig sind
  • Ergebnissicherung und -dokumentation
  • Begleitende oder nachfolgende Evaluationen
  • Bau- und Umbaumaßnahmen, etwa von Räumlichkeiten für Bildungsveranstaltungen (aktuell aufgrund knapper Fördermittel nur in einem geringen Anteil und in Ausnahmefällen möglich)

Förderanträge können satzungsgemäß nur rechtsfähige gemeinnützige Organisationen wie eingetragene Vereine(e.V.), gemeinnützige GmbH (gGmbH), gemeinnützige Stiftungen und kirchliche Institutionen stellen.

Der Regelfall der Förderung ist eine Anteilsfinanzierung in Höhe von höchstens 80% der förderfähigen Kosten. Der restliche Betrag in Höhe von mindestens 20% muss durch Eigenmittel und/oder Kofinanzierung gesichert werden. In Ausnahmefällen kann eine Festbetragsfinanzierung vereinbart werden. In der Regel wird dies bei Kleinprojekten mit Gesamtkosten unter 10.000 Euro und einer Fördersumme durch die Stiftung unter 5.000 Euro so gehandelt. 

Der maximale Förderzeitraum beträgt 36 Monate. Aufgrund knapper Fördermittel ist das nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Üblicherweise fördert die Stiftung Projekte mit einer Laufzeit bis zu 24 Monaten

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.sue-nrw.de/foerderung/

Kontakt