In der Burggemeinde Brüggen werden die Wahlbenachrichtigungen in der Zeit vom 06.08. bis spätestens 24.08.2025 versandt.
Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte unbedingt Kontakt zum Wahlamt aufnehmen und das Wahlrecht überprüfen lassen. Vom 25.08. bis 29.08.2025 besteht zudem die Möglichkeit, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.
Da eine Stichwahl (Bürgermeister- bzw. Landratswahl) am 28.09.2025 nicht ausgeschlossen werden kann, werden die Wahlbenachrichtigungen am Wahltag zurückgegeben.
Der Briefumschlag ist als amtliche Wahlpost gekennzeichnet. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Wahlbenachrichtigung sorgfältig zu prüfen. Diese enthält genaue Angaben zum Wahlraum, in dem das Stimmrecht persönlich an der Wahlurne ausgeübt werden kann.
Das Wahlamt der Burggemeinde Brüggen ist von Montag bis Donnerstag vormittags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie nachmittags von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr geöffnet. An Donnerstagnachmittagen sind die Öffnungszeiten des Wahlamtes bis 18:00 Uhr verlängert. Freitags ist das Wahlamt von 8:00 bis 12:30 Uhr vor Ort.
Fragen rund um Wahlen beantwortet Ihnen gerne das Team Wahlen unter der Telefonnummer +49 (0)2163 5701-666 oder per E-Mail an wahlen@brueggen.de.