Ab dem 07.07.2023 ist es im Kreis Viersen untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Das besagt die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Viersen, welche am 06.07.2023 veröffentlich wurde und die zunächst bis zum 31.10.2023 befristet ist. Dies betrifft alle oberirdischen Gewässer im Kreisgebiet, also Flüsse oder Seen mit Ausnahme des Grundwassers.
Verboten ist damit nicht nur das Entnehmen von größeren Wassermengen aus Oberflächengewässern, beispielsweise zur Feldberegnung, sondern auch die Entnahme kleinerer Mengen für die Bewässerung von Privatgärten. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Mit dieser Maßnahme sollen die sehr beeinträchtigten Gewässer geschützt werden. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird vom Kreis Viersen überwacht. Verstöße gegen das Verbot werden geahndet und können im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die vollständige Pressemitteilung können Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen nachlesen.