Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Absenkung von Bordsteinen

Wollen Sie für eine Garagenzufahrt oder Grundstückszufahrt einen Gehweg oder Rasenkantstein absenken, einschließlich eventuell vorhandener und befestigter Bürgersteiganlage, müssen Sie dies schriftlich beim Technischen Bauamt der Gemeindeverwaltung beantragen. Die Ausführung solcher Baumaßnahmen veranlasst die Burggemeinde auf Ihre Rechnung.

Bei Versetzungen von bspw. Schildern oder Straßenlaternen im Zuge der Herstellung einer Zufahrt können noch weitere Kosten auf Sie zukommen. Diese Kosten werden über die Burggemeinde Brüggen abgerechnet.

Voraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag, auf dem Sie auch die Kostenübernahme erklären
  • Lageplan, aus dem die genaue Lage und die Abmessungen des Absenkungsbereiches ersichtlich sind

Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nur bei vollständigen Unterlagen (Antrag und Anlagen zum Antrag).

Für die Verwendung des unten angeführten Antragsassistenten  müssen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion ausweisen. Dafür benötigen Sie Ihren Personalausweis mit eID-Funktion, Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Karte und die zugehörige PIN, die installierte AusweisApp2 sowie ein USB-Kartenleser, NFC-fähiges Smartphone oder –Tablet.

Informationen zur Online-Ausweisfunktion und Verwendung der AusweisApp2 finden Sie auf der Internetseite zur AusweisApp.

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