Wollen Sie für eine Garagenzufahrt oder Grundstückszufahrt einen Gehweg oder Rasenkantstein absenken, einschließlich eventuell vorhandener und befestigter Bürgersteiganlage, müssen Sie dies schriftlich beim Technischen Bauamt der Gemeindeverwaltung beantragen. Die Ausführung solcher Baumaßnahmen veranlasst die Burggemeinde auf Ihre Rechnung.
Bei Versetzungen von bspw. Schildern oder Straßenlaternen im Zuge der Herstellung einer Zufahrt können noch weitere Kosten auf Sie zukommen.
Voraussetzungen
- Schriftlicher Antrag, auf dem Sie auch die Kostenübernahme erklären
- Lageplan, aus dem die genaue Lage und die Abmessungen des Absenkungsbereiches ersichtlich sind
Die Bearbeitung des Antrages erfolgt nur bei vollständigen Unterlagen (Antrag, anlagen zum Antrag und Kostenübernahmeerklärung).