Frischwasser aus dem Wasserhahn wird nach dem Gebrauch den Abfluss heruntergespült. Dieses Schmutzwasser wird im Klärwerk gereinigt. Für Transport und Klärung werden Gebühren erhoben, die sich nach dem Frischwasserverbrauch richten. Wasser für die Gartenbewässerung wird nicht berechnet, wenn ein Gartenzähler installiert und angemeldet ist.
Achtung: Wasserzähler sind für sechs Jahre geeicht. Danach ist nicht mehr gewährleistet, dass sie den Wasserverbrauch richtig messen.
Einige Grundstücke in der Gemeinde sind nicht an den Schmutzwasserkanal angeschlossen. Diese Grundstücke sammeln ihr Schmutzwasser in einer abflusslosen Grube. Das Wasser wird anschließend mit einem Saugwagen abgepumpt und abgefahren. Alternativ kann das Schmutzwasser in einer Kleinkläranlage gereinigt werden. Das gereinigte Wasser wird dann in den Fluss geleitet, der verbleibende Klärschlamm muss abgepumpt werden. In beiden Fällen wird für die Entsorgung eine Gebühr erhoben.