Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum

Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung durch die Gemeinde. Insbesondere das Verlegen der Hausanschlüsse von Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Telefon usw.) ist rechtzeitig zu beantragen.

Genehmigungen für Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum werden in der Regel durch die ausführende Baufirma beantragt und durch die Gemeindeverwaltung geprüft und erteilt.

Die Genehmigung ersetzt jedoch keine Erlaubnis, die auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen erforderlich ist und auch keine Zustimmung eines anderen Betreibers von Ver- und Entsorgungsanlagen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes.

Prozess

Sie müssen den „Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums“ schriftlich/digital bei der zuständigen Straßenbaubehörde stellen. Dafür können Sie den unten angeführten Antragsassistenten verwenden.

Abhängig von Ihrem Bauvorhaben müssen Sie ggfs. weitere Behörden und Unternehmen informieren. Sie müssen zum Beispiel die zuständigen Verkehrsunternehmen informieren, wenn Haltestellen von öffentlichen Verkehrsmitteln betroffen sind. Je nach Art der Arbeiten benötigen Sie möglicherweise eine Erlaubnis (verkehrsrechtliche Anordnung) der Straßenverkehrsbehörde.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über Ihre Entscheidung in einem Genehmigungs- oder in einem Ablehnungsbescheid.

Die Genehmigung kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel, dass bestimmte Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Fristen

Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum und der beantragten Lage der Aufgrabung. Verzögert sich der Baubeginn bzw. verlängert sich die Ausführungszeit oder ändert sich die Lage, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schnellstmöglich mitteilen und begründen.

Voraussetzungen

  • Die geplante Leitungsverlegung berührt den öffentlichen Straßenraum.
  • Es gibt keine öffentlich-rechtlichen Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen.
Erforderliche Unterlagen:
  • ein Lageplan mit der Lage er geplanten Aufgrabung
  • ein Plan, mit dem Sie die Verkehrsführung an der Baustelle aufzeigen
  • nach Fertigstellung der Arbeiten: aktueller Plan mit dem Verlauf aller Leitungen

Die zuständige Behörde kann weitere Unterlagen verlangen.

Kontakt

Rechtsgrundlagen