Zu jedem bebauten Grundstück gibt es in der Burggemeinde Brüggen grundsätzlich eine Bauakte. Für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Bauakte des Grundstückes zu nehmen. Auch für Dritte besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme, wenn eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers ausgestellt wird.
Die Unterlagen werden Ihnen in der Regel digital per E-Mail zur Verfügung gestellt. Falls dies nicht möglich ist, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.
Für die Einsicht in die Hausakten werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Burggemeinde Brüggen in der zurzeit geltenden Fassung erhoben.
Gebührenrahmen
je angefangene 15 Minuten: 14,50€
Zahlungsziel:
Die Gebühren werden über einen entsprechenden Gebührenbescheid erhoben, der Ihnen zugeschickt wird.
Besonderheiten
Die Bauakte wird nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die zuständigen Mitarbeitenden Kontakt zu Ihnen aufnehmen.
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen sind
- Vollmacht bei Einsicht von Dritten und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Personalausweise der Eigentümerin bzw. des Eigentümers bei Einsicht durch den Eigentümer