Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Bauakteneinsicht

Zu jedem bebauten Grundstück gibt es in der Burggemeinde Brüggen grundsätzlich eine Bauakte. Für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Bauakte des Grundstückes zu nehmen. Auch für Dritte besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme, wenn eine Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers ausgestellt wird.

Die Unterlagen werden Ihnen in der Regel digital per E-Mail zur Verfügung gestellt. Falls dies nicht möglich ist, nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf.

Für die Einsicht in die Hausakten werden Verwaltungsgebühren entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung der Burggemeinde Brüggen in der zurzeit geltenden Fassung erhoben.

Gebührenrahmen

je angefangene 15 Minuten: 14,50€
Zahlungsziel:
Die Gebühren werden über einen entsprechenden Gebührenbescheid erhoben, der Ihnen zugeschickt wird.

Besonderheiten

Die Bauakte wird nur in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die zuständigen Mitarbeitenden Kontakt zu Ihnen aufnehmen.

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen sind

  • Vollmacht bei Einsicht von Dritten und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • Personalausweise der Eigentümerin bzw. des Eigentümers bei Einsicht durch den Eigentümer

Kontakt

Benötigte Formulare