Für diese Dienstleistung ist der Kreis Viersen als Baugenehmigungsbehörde zuständig. Die Burggemeinde Brüggen wird im Baugenehmigungsverfahren vom Kreis Viersen planungsrechtlich beteiligt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen unter der Dienstleistung Baugenehmigung.
Für folgende Anliegen könnte ein Bauantrag erforderlich sein:
- Neuerrichtung eines Gebäudes
- Änderung der Nutzung eines Gebäudes