Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Bodenrichtwert

Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:

  • Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
  • Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, zum Beispiel für die Grundsteuererklärung?
  • Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jährlich Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwerte geben einen durchschnittlichen Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen, bezogen auf ein Grundstück, an, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind. Zu diesen wertbestimmenden Merkmalen zählen beispielsweise Entwicklungszustand, Nutzungsart und Zuschnitt. Für Zwecke wie zum Beispiel Grundstücksverkäufe oder gerichtliche Auseinandersetzungen erstellt der Gutachterausschuss interessenneutrale Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Rechten.

Prozess

Seit dem 01.01.2011 sind die Bodenrichtwerte des Kreises Viersen nur noch unter www.boris.nrw.de einsehbar. Analoge Auszüge werden durch den Gutachterausschuss nicht mehr bereitgestellt. 

  • Sie können auf diese Weise selbständig Einsicht nehmen und amtliche Auszüge über Bodenrichtwerte abrufen.
  • Über eine Adresssuche können Sie den gewünschten Bereich festlegen und gezielt die entsprechenden Bodenrichtwertinformationen einsehen.
  • Das Einsehen und die Erteilung von analogen Auszügen ist unter www.boris.nrw.de kostenfrei.

Weiterführende Informationen

Kontaktinformationen

Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte in der Burggemeinde Brüggen wertet der Gutachterausschuss des Kreises Viersen alle Grundstücksgeschäfte im Gemeindegebiet aus.