Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Erschließungsbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Erschließungsbeiträge, insb. ob für ein Grundstück noch Erschließungsbeiträge durch die Gemeinde erhoben werden können.
Fristen
Diese Bescheinigung sollte vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt werden, zumal sie oftmals bei Fremdfinanzierung von den Kreditinstituten gefordert wird.
Gebührenrahmen
je angefangene halbe Stunde Bearbeitung: 21,00€
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Infrastruktur.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht, sowie ein Kaufinteressent.
- Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.