Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Kinderreisepass

Gemäß der Neuregelung zum 01.01.2024 können Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Dennoch bleibt die entsprechende Dienstleistungsseite eine Zeit lang weiterhin bestehen und wird zur reinen Informationsseite umfunktioniert.

Der „Kinderreisepass" wurde gesetzlich abgeschafft. Stattdessen gibt es für Reisen außerhalb der EU seit dem 01.01.2024 nur noch den elektronischen Reisepass. Kinder können auf Antrag einen Personalausweis oder Reisepass erhalten.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich. Eine Gültigkeitsverlängerung oder Lichtbildaktualisierung ist ab dem 1. Januar 2024 unzulässig. Auch eine Berichtigung des Wohnorts, der Augenfarbe oder der Größe nach dem 1. Januar 2024 ist aus Sicht des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unzulässig. 

Fristen

Ein Kinderreisepass ist maximal ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes. Hinweis: Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

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