Beim Bürgerservice erhalten Sie eine Lebensbescheinigung. Eine solche Bescheinigung benötigen Sie zum Beispiel für Ihre Rentenversicherung. Voraussetzungen Personalausweis oder Reisepass Kontaktinformationen Bürgerservice Rechtsgrundlagen § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)