Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Leichte Sprache: Anmeldung

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Sie ziehen in eine neue Wohnung.
Sie müssen das der Melde-Behörde sagen.
Erwachsene melden Kinder unter 16 Jahren an.
Sie melden sie an, wenn sie mit ihnen zusammen-ziehen.
Ein neues Baby meldet man nur an, 
wenn es nicht bei den Eltern oder bei der Mutter wohnt.
Volljährige Menschen haben manchmal einen Betreuer.
Dieser Betreuer kann die Anmeldung machen, 
wenn er den Aufenthalt bestimmen kann.
Bei Umzügen mit minderjährigen Kindern braucht man eine Erlaubnis von den Eltern.
Man nennt die Erlaubnis: Einverständnis-Erklärung.

Sie haben mehrere Wohnungen?
Dann müssen Sie sagen, welche Wohnung die Haupt-Wohnung ist.
Die Haupt-Wohnung ist oft die Wohnung, wo man am meisten ist.
Verheiratete oder Partner in einer Lebens-Partnerschaft haben oft eine 
gemeinsame Haupt-Wohnung.
Getrennt lebende Partner oder Eltern wählen die Wohnung, 
wo sie meistens leben.
Für minderjährige Kinder gilt das auch.
Sie wählen die Wohnung, wo sie die meiste Zeit sind.
Ist das nicht klar, entscheidet der Lebens-Mittelpunkt.
Der Lebens-Mittel-Punkt ist, wo man seine Freunde hat.
Oder wo man seine Aktivitäten hat.

Jede andere Wohnung ist eine Neben-Wohnung.
Bei der Anmeldung sagen Sie, 
ob Sie noch andere Wohnungen haben.
Sie sagen auch, welche die Haupt-Wohnung ist.

Sie sind Mieter?
Dann brauchen Sie eine Bestätigung vom Vermieter.
Der Vermieter muss unterschrieben haben.
Die Bestätigung des Vermieters enthält wichtige Informationen.
Das sind zum Beispiel:

  • den Namen des Vermieters
  • das Datum, wann man eingezogen ist
  • die Adresse der neuen Wohnung
  • und die Namen der Personen, die sich anmelden müssen.

Sie füllen einen Melde-Schein aus.
Sie bekommen eine Bestätigung der Anmeldung.
Sie können sagen, dass die Behörde Informationen nicht weitergeben darf.
Manchmal ist das möglich.

Prozess

Die Anmeldung machen Sie persönlich.
Sie zeigen den Ausweis.
Sie zeigen die Bestätigung des Vermieters.
Dann füllen Sie einen Melde-Schein aus.
Sie bekommen eine Bestätigung.
Sie können auch jemand anderen beauftragen.
Diese Person braucht dann den Ausweis und die nötigen Unterlagen.

Fristen

Die Anmeldung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug machen.

Weiterführende Informationen

Verstehen Sie ein Wort im Text nicht?

Dann schauen Sie in das Glossar.

Glossar

Hier finden Sie Erklärungen zu schwierigen Wörtern.

WortAlternativenErklärung in Leichter Sprache
WohnungZuhause, Unterkunft, HeimEine Wohnung ist ein Ort. Dort leben Menschen. Dort haben sie ihre Sachen. Dort schlafen sie.
AnmeldungRegistrierung, Einschreibung, AntragAnmeldung bedeutet, man sagt offiziell, dass man jetzt an einem Ort wohnt. Man geht dazu auf das Amt.
EinverständniserklärungZustimmung, Erlaubnis, EinwilligungEine Einverständniserklärung ist ein Papier. Es sagt, man ist mit etwas einverstanden. Man unterschreibt das Papier. 
AusweisIdentitätskarte, ID-Karte, LegitimationEin Ausweis ist ein Dokument. Es zeigt, wer man bist.
HauptwohnungErstwohnsitz, Hauptadresse, HauptheimDie Hauptwohnung ist die wichtigste Wohnung. Dort lebt man die meiste Zeit.
LebenspartnerschaftLebensgemeinschaft, feste PartnerschaftLebenspartnerschaft bedeutet, zwei Menschen leben zusammen. Sie sind ein Paar. Sie haben sich beim Amt angemeldet.
AktivitätenTätigkeiten, Handlungen, BeschäftigungenAktivitäten sind Dinge, die man macht. Zum Beispiel Sport. Oder ein Spiel spielen.
NebenwohnungZweitwohnsitz, Nebenadresse, ZweitheimDie Nebenwohnung ist eine weitere Wohnung. Man lebt dort auch. Aber nicht so oft wie in der Hauptwohnung.
BestätigungZusicherung, Nachweis, BelegEine Bestätigung ist ein Papier. Es zeigt, dass etwas wahr ist.
PersonenMenschen, Leute, IndividuenPersonen sind Menschen. Zum Beispiel du und ich.
InformationenAuskünfte, Daten, NachrichtenInformationen sind Sachen, die man wissen kann. Zum Beispiel: Wann ein Zug fährt.
persönlichprivat, eigen, selbstPersönlich bedeutet von einer Person selbst. Nicht von jemand anderem.
BetreuerHelfer, Unterstützer, BeistandEin Betreuer ist jemand, der hilft. Er unterstützt zum Beispiel Menschen, die Hilfe brauchen.
VolljährigeErwachsene, Große, MündigeVolljährige sind Personen, die 18 Jahre oder älter sind.
VermieterWohnungsgeber, Hauswirt, VerpächterEin Vermieter hat eine Wohnung. Er gibt sie an andere Menschen zum Wohnen.
AdresseWohnort, Hausanschrift, WohnsitzEine Adresse ist eine Angabe. Sie sagt, wo ein Haus oder eine Wohnung ist.
MeldescheinAnmeldeformular, Registrierungsformular, MeldungsformularEin Meldeschein ist ein Papier. Man füllt es aus, um sich anzumelden.
BevollmächtigtenStellvertreter, Vertreter, BeauftragterEin Bevollmächtigter ist jemand. Er darf für eine andere Person etwas tun.