Gelbes Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Meldebescheinigung

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung kann Ihnen schriftlich oder bei Nutzung eines digitalen Verfahrens elektronisch ausgestellt werden.

Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienname,
  • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

Prozess

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Sie melden sich in der Meldebehörde an, ab oder lassen dort Ihre Hauptwohnung ändern,
  • anschließend wird Ihnen als Nachweis hierüber eine schriftliche Meldebestätigung ausgestellt,
  • wenn Sie sich elektronisch an- oder abmelden, erhalten Sie eine elektronische Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Gebührenrahmen

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

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