Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Erklärung über abholberechtigte Personen meines/unseres Kindes

Als Abholberechtigte Personen gelten alle, die von den Sorgeberechtigten schriftlich im Betreuungsvertrag festgelegt wurden. Diese müssen in der Einrichtung bekannt sein oder sich im Zweifelsfall ausweisen können.

Tagesaktuelle Abweichungen sind nur schriftlich per E-Mail oder über den unten angeführten Antragsassistenten möglich. Mündliche (persönliche oder telefonische) Änderungen sind nicht möglich.

Prozess

Die Erklärung über abholberechtigte Personen meines/unseres Kindes können Sie mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten vornehmen. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und dem entsprechenden Kontaktpersonen im Kindergarten aushändigen.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Kindergärten, -tagesstätten und -tagespflege erhalten Sie unter Bildung.

Voraussetzungen

  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion