Mit einer Vollmacht berechtigen Sie andere Personen dazu, eine bestimmte Tätigkeit für Sie durchzuführen oder ein Rechtsgeschäft abzuschließen.
Wenn Sie selbst keine Behördengänge aus körperlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen vornehmen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine von Ihnen bevollmächtigte Person beauftragen, die Ihr Anliegen bei der Verwaltung erledigt.
Bitte beachten Sie, dass nicht für alle Sachverhalte eine vertraute Person bevollmächtigen können und deshalb Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist. Fragen Sie die entsprechende Kontaktperson, ob Ihr Anliegen durch eine bevollmächtigte Person erfüllt werden kann.