Gelbes historisches Gebäude Rathaus Brüggen mit Treppenaufgang zur braunen Eingangstür am gepflasterten Kreuzherrenplatz, Ausschnitt von Baumkrone, Schatten des Baumes auf Platz, auf dem Platz vereinzelt Straßenlaternen mit Hängepflanzen und Sitzbänke
Rathaus

Inhalt

Vollmacht

Mit einer Vollmacht berechtigen Sie andere Personen dazu, eine bestimmte Tätigkeit für Sie durchzuführen oder ein Rechtsgeschäft abzuschließen.

Wenn Sie selbst keine Behördengänge aus körperlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen vornehmen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie eine von Ihnen bevollmächtigte Person beauftragen, die Ihr Anliegen bei der Verwaltung erledigt. 

Die Vollmacht können Sie mithilfe des unten angeführten Antragsassistenten erteilen. Zum Unterschreiben müssen Sie das Dokument am Ende des Vorgangs ausdrucken, dann unterschreiben und zum Termin mitbringen.

Bitte beachten Sie, dass nicht für alle Sachverhalte eine vertraute Person bevollmächtigen können und deshalb Ihr persönliches Erscheinen erforderlich ist. Fragen Sie die entsprechende Kontaktperson, ob Ihr Anliegen durch eine bevollmächtigte Person erfüllt werden kann. 

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